Es ist nun seit dem 01.12.2020 rechtskräftig, das neue Wohneigentumsgesetz (WEMoG) als Sonderregelung zum BGB und bringt viele Neuerungen mit sich.
Was regelt das WEMoG eigentlich und worum geht es bei Wohneigentum wirklich?
Zunächst besteht das Wohneigentum aus zwei Teilen, wenn wir von der klassischen WEG reden:
1. Dem Grundstück und Allem was damit fest verbunden ist (also beispielsweise Gebäude, Gehwege, Bäume usw.)
2. Die Wohnungen/Gewerbeeinheiten, Keller, Flure usw., also alle Räumlichkeiten in dem Gebäude selbst

An dieser Aufteilung kann man am besten auch erklären, dass es sich bei dem Ganzen um zwei voneinander getrennt zu betrachtende Einheiten sind.
Wie sich eine WEG zusammensetzt, wird zwingend in einer Teilungserklärung (meist zusätzlich auch Gemeinschaftsordnung) geregelt und ist beim Grundbuchamt hinterlegt.
Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom WEMoG abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist.
In der Praxis wird u.a. auch das Stimmrecht und die Kostenverteilung darin geregelt.

Das Gesetz spricht von einer teilrechtsfähigen juristischen Person in Form einer WEG (zu der alle Eigentümer von Punkt 2 gehören). Meist wird bei einer WEG eine professionelle Hausverwaltung wie z. B. die 023-Hausverwaltung GmbH eingesetzt.
Warum teilrechtsfähige juristische Person?

Weil die "Person" (die WEG als Ganzes, nicht die einzelnen Eigentümer) nicht zu allen Geschäften befähigt ist (nicht zugelassen).
So z.B. den Kauf von weiteren Grundstücken (es gibt Ausnahmen) oder Häusern.
Dann sind auf der anderen Seite die einzelnen Eigentümer, die Jeder für sich eine Einheit besitzen (Wohnung oder Gewerbeeinheit) und diese in Ihrem eigenen Zweck vertreten und nutzen.
Dies ist dann unabhängig von dem Zweck und Ziel der WEG als solches. Was dann auch schon mal zu gewissen unterschiedlichen Zielen führen kann.

Seit dem 1.12.2020 kann in einer Eigentümerversammlung mit einer einfachen Mehrheit (das ist auch Neu) ein neuer Verwalter bestellt, abbestellt oder weiter verpflichtet werden. Wenn es durch Umlaufbeschluss erfolgen soll, dann ist eine Allstimmigkeit notwendig.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind jetzt durchaus auch Online-Versammlungen und sogar rechtssichere Abstimmungen möglich.

Die 023-Hausverwaltung GmbH setzt hier modernste und natürlich geprüfte Software ein, die wirklich kinderleicht zu bedienen ist und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. So sind Sie auf der sicheren Seite und genießen unseren Komfort von Zuhause oder wo auch immer sie wollen. Denn alles ist von jedem modernen PC, Mac, Tablet, iPhone oder Android Smartphone machbar.

Durch das WEMoG werden auch gewisse Anforderungen an eine WEG gestellt, durch die es doppelt sinnvoll ist, die Verwaltung der WEG durch eine professionelle Hausverwaltung vertreten zu lassen. Das neue WEMoG erteilt nun jedem Eigentümer das Recht auf eine ordnungsgemäße und professionelle Hausverwaltung. Des Weiteren hat ein Verwalter einer WEG auch viele Pflichten und damit steht er auch in einer gewissen Haftung.
Verwaltet sich eine WEG selber, dann können mitunter auch schnell Interessenskonflikte entstehen, was mit einem ordnungsgemäßen Verwalter eliminiert werden kann. Selbstverwaltung birgt gewisse finanzielle Gefahren in sich, wenn es z. B. um notwendige Reparaturen geht und gerade bei kleineren WEG´s man "mal eben schnell" was anleiern will, was aber noch nicht offiziell beschlossen wurde. Hier also besondere Obacht!

Es müssen recht viele rechtliche Vorgaben und Verordnungen beachtet werden wie z.B. Heizkostenverordnung, Betriebskostenverordnung (Nebenkosten gibt es ja nicht), bei Vermietungen von Wohneinheiten (u.a. §535 BGB) und ist damit eine Sondereigentumseinheit = SE, Verkehrssicherungspflicht und viele weitere Gesetze und Verordnungen.
Im Übrigen gelten für vermietete Wohnungen im Sondereigentum auch noch mal einige Unterschiede zu reinen Mietshäuser. Nicht nur für den Eigentümer des Sondereigentums, sondern auch für die Mieter einer solchen Wohnung, auf die Hingewiesen werden muss laut Gesetz!
Dazu mehr auf der Seite zum Sondereigentum.

Ein Verwalter, der eine Wohneigentümergemeinschaft betreut, hat nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung in Sinne der WEG, deren Eigentum zu verwalten.
Er ist für die Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich, organisiert Modernisierungsmaßnahmen & Eigentümerversammlungen (ETV) und verfasst die Beschlüsse die auf der ETV zur Abstimmung anstehen sollen. Auch in finanzieller und technischer Hinsicht obliegen ihm viele unterschiedliche Aufgaben.

Vertrauen Sie uns, denn wir sind führend im Service.

Leistungen WEG-Verwaltung

  • Buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten der WEG
  • Beachtung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für die WEG unter Berücksichtigung von Skontoabzügen
  • Wohn- bzw. Hausgeldzahlungskontrolle mit Mahnschreiben (ggf. SEPA-Verfahren)
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Erstellung einer Jahresabrechnung ggf. mit kostenloser Zusatzbescheinigungen gemäß § 35a EStG. ( 2fach für Mieter und Eigentümer )
  • Verwaltung der Erhaltungsrücklagen
  • Bei Bedarf Berechnung von Sonderumlagen
  • Durchführung von mindestens einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr inkl. Protokollerstellung innerhalb von zwei Tagen
  • Meldung von Verbrauchswerten an Lieferanten-, Abrechnungs- und Versorgungsfirmen
  • Abschließen / Kündigen von Verträgen mit Dritten
  • Schriftverkehr mit Eigentümern und Behörden für die WEG
  • Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (ggf. eingeschränkt)
  • Führen einer Beschluss-Sammlung
  • Die Rechtsperon WEG, durch eine ordnugsgemäße Hausverwaltung die WEG nach außen vertreten.

Drei Bereiche der WEG-Verwaltung

kaufmännische Verwaltung

Kaufmännische Verwaltung

Über Rahmenkonditionen mit der Deutschen Kreditbank bieten wir für Eigentümergemeinschaften kostenlose Girokonto an. Alle Bankbewegungen werden täglich verbucht, was Ihnen immer eine zeitnahe Abrechnung sichert. Unsere Abrechnung beinhaltet nicht nur die Ausweisungen der haushaltsnahen Dienstleistungen, sondern beinhaltet alle Einzelposten sowie einen Vermögensstatus mit Ausweisung aller Konten. Ebenso erstellen wir auch Wirtschaftspläne. Ein monatliches Mahnwesen gewährt der Eigentümergemeinschaft keine Liquiditätsengpässe.

technische Verwaltung

Technische Verwaltung

Regelmäßige Objektbegehung mit Protokollierung. Einholung von vergleichbaren Angeboten auf Basis erstellter Leistungsverzeichnisse. Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Wir überprüfen Ihre Verträge auf Einspar- bzw. Optimierungspotenzial im Bereich der Energiekosten, Versicherungen und Kabel-TV. Meldung von Verbrauchsdaten an Energieversorger.

Allgemeine Verwaltung


Allgemeine Verwaltung

Führen einer Beschlusssammlung.
Erstellung der Protokolle von Eigentümerversammlungen innerhalb von zwei Arbeitstagen.
Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Dienstleistern und Handwerkern. Bearbeitung eintretender Versicherungsfälle und notfalls Einleitung von Klageverfahren.