Verehrte Kundinnen und Kunden,
ich freue mich, dass ich Sie an dieser Stelle in kurzer Form über meine Dienstleistungen informieren kann. Ich bin als Immobilienverwalterin für die WEG-Verwaltung, Miet-Verwaltung und Sondereigentum-Verwaltung in Witten, Bochum, Dortmund und im Umkreis tätig.
Viele Jahre war ich in einem großen, überregionalen Unternehmen für Immobilienmanagement tätig und verfüge somit über eine reichhaltige Erfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft.
Im Jahr 2020 habe ich mich selbstständig gemacht und mein Büro in Witten eröffnet. Ich verwalte Ihre Immobilie, verkaufe diese oder stelle sie als Mietobjekt bereit. Gerne betreue ich Sie, wenn behördliche Gänge zu erledigen sind und helfe, wenn sich Fragen rund um Ihre Immobilie ergeben.
Durch die große Vielfalt an Aufgaben, Vorschriften und Gesetze , kann ich Sie viel besser informieren, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin über den Terminkalender auf meiner Webseite.
Mit freundlichen Grüßen,
Annett Finsterwalder von der 023-Hausverwaltung GmbH
WEG-Verwaltung
Das Wohneigentumsgesetz - WEMoG nennt zwei Möglichkeiten zum Begründen von Wohnungseigentum. So kann durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) und durch die Teilungserklärung des Eigentümers (§ 8) Wohnungseigentum begründet werden.
Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an dem die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen Anteil halten.
Mietverwaltet werden Mehrfamilienhäuser mit reinem Wohnungsbestand, oder auch mit zusätzlichen Gewerbeeinheiten.
Im Unterschied zur WEG sind solche Immobilienobjekte nicht in einzelne Einheiten unterteilt und es gibt in der Regel nur einen Eigentümer.
Zinshäuser sind vor allem als Anlageform sehr interessant und durch eine Mietverwaltung vertreten.
Informieren Sie sich doch einfach in einem Termin und lassen sich ausführlich beraten.
Wir machen für Sie den Verwalter wechsel leicht.
Bei der Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung) wird das Sondereigentum einer WEG verwaltet. Es handelt sich hier um einzelne Eigentumswohnungen oder Teileigentum (meist gewerblich) einer WEG.
In der Regel werden nur vermietete Eigentumswohnungen oder Gewerberäume durch eine Hausverwaltung verwaltet.
Ein Verwaltervertrag für ein SE ist rechtlich von der WEG-Verwaltung getrennt, kann aber auch vom selben Verwalter erfolgen.
Setzen Sie bei der SE-Verwaltung auf unseren hervorragenden Service und unser Know-how.
Mein Service für Sie
So geht Hausverwaltung 2020Sie erreichen uns auch außerhalb unserer Sprech- und Öffnungszeiten. Wann immer Sie wollen!Nutzen Sie unsere 023-HV App oder unser Kundenportal
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